AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mediendesign

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Tatjana Kappler(Kaplunowa) (nachfolgend Webentwicklerin genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht, Nutzungsrechte

1.1. Die Webentwicklerin überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das Urheberrecht an den erstellten Webseiten. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz von der Webentwicklerin. Diese behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

1.2. Der Kunde erlaubt der Webentwicklerin das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage der Webentwicklerin als Referenz. Außerdem darf die Webentwicklerin, wenn nicht anders vereinbart, die Grundzüge der Zusammenarbeit und des Auftragsinhalts kommunizieren.

1.3. An Konzepten und Entwürfen der Gestaltungsleistung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
Die Webentwicklerin  ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden / des vertragsgegenständlichen Projekts zu platzieren und diesen mit einem Link zur Internetseite der Webentwicklerin zu versehen. Dabei ist die Nennung so zu integrieren, dass sie für jeden Nutzer auf jeder Seite sichtbar ist. Das vorgenannte Recht bleibt über die gesamte Dauer bestehen.

1.4. Die Weiterleitung aller Dokumente und Quellcodes im Ganzen oder zu Teilen sowie deren Publikation, Reproduktion und Verteilung oder durch andere Form weiteren Parteien zugänglich machende Form ist ohne die Zustimmung von der Webentwicklerin strikt untersagt.

1.5 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur Nutzung überlassen. Er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. Im Regelfall berechnet sich die Höhe der Vergütung auf Basis der aufgewendeten Zeitstunden  oder nach einem schriftlich festgehaltenen Pauschalpreis. Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet.

2.2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, programmiertechnischen und anderen Gründen und eine etwaige sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen des Weiteren auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

2.3. Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, werden über den Vertragsinhalt hinausgehende, ergänzende Leistungen mit einem im Angebot genannten Stundensatz berechnet. Es gelten die unter Punkt 2.1. getroffenen Regelungen entsprechend. Vor Aufnahme der Arbeiten ist zwischen den Beteiligten hierzu gesondert Einvernehmen herzustellen.

2.4. Vorgenanntes gilt insbesondere auch für jeglichen Mehraufwand, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist. Der Punkt 2.4. letzter Satz dieser Bedingungen findet insoweit keine Anwendung.

2.5. Die Webentwicklerin ist berechtigt, dem Auftraggeber nach abgeschlossenen Projektphasen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten erfolgt die Schlussrechnung.

2.6. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden sämtliche Kosten und Spesen gesondert berechnet.

2.7. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

3. Fremdleistungen

3.1. Die Webentwicklerin erstellt auf Anfrage eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt diese dem Auftraggeber zeitgerecht zur Genehmigung vor. Nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung ist Die Webentwicklerin gegebenenfalls berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle verpflichtet, der  Webentwicklerin hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Webentwicklerin Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Webentwicklerin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Die Webentwicklerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Zahlungsmodalitäten

Im Rahmen gestellte Rechnungen für das Angebot oder den Auftrag sind mit der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist und ohne Abzug zu zahlen, andernfalls steht der Webentwicklerin Leistungsverweigerung bis Zahlungseingang zu.


5. Herausgabe von Daten

5.1. Die Webentwicklerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Quellcode herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Webentwicklerin ihm Datenträger, Dateien und Daten, insbesondere die Ursprungs- oder Quelldateien für Software zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Hat die Webentwicklerin dem Auftraggeber Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese, wenn nicht anders vereinbart, nur mit Einwilligung der Webentwicklerin verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4. Die Webentwicklerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Webentwicklerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Mitwirkung, Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber hat im Zuge des Zusammenwirkens auftragsbedingt unterschiedliche Pflichten zur Mitwirkung. So übersendet er neben anderem der Webentwicklerin alle zu berücksichtigenden Abbildungen und Grafiken als Vektordaten im Format Adobe Illustrator (.ai) oder EPS, Pixeldaten als PNG oder JPG mindestens in der Größe der geplanten Abbildung, kurzum alle zu berücksichtigen Bilddokumente (TIFF, JPEG, EPS, AI) als separate Dateien bereitzustellen.

6.2. Die Webentwicklerin legt dem Auftraggeber nach Vereinbarung vor Aktivierung der Software oder Softwareänderungen eine Vorschau in einer Testumgebung vor. Dieser Mehraufwand wird gesondert vergütet.

6.3. Die Texterstellung und Textkorrektur (Lektorat), Bildrecherche sowie Markt– und Konkurrenzanalyse sind nicht Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen und werden durch die Webentwicklerin nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung übernommen.

6.4. Wurde durch die Webentwicklerin ein Fertigstellungstermin genannt, ist dieser Termin für die Webentwicklerin nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der in den Absätzen zuvor genannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

6.6. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgegenständlichen Werke verpflichtet, sofern diese den vertraglich umrissenen Anforderungen entsprechen. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an. Die Abnahme ist grundsätzlich schriftlich zu erklären, die Geltung des Punktes 7.5. vorliegender Bedingungen bleibt daneben unbenommen. Während der Herstellungsphase ist die Webdesignerin berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

6.7. Im Falle der Beauftragung einer Webseitengestaltung sind die Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Hosting), die dauerhafte Pflege und Wartung der Webseite, sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet nicht automatisch Gegenstand der getroffenen Vereinbarung. Hierüber ist gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, im Rahmen derer neben der Vergütung auch Administratorfragen etc. zu klären sind.

7. Haftung

7.1. Die Webentwicklerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.4. Die Webentwicklerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, für die Eintragungsfähigkeit sowie für die sonstige gebrauchs- oder geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Software und sonstiger Arbeiten.

7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Webentwicklerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

7.6. In Bezug auf etwaig gestaltete Webseiten und Programmcode gelten folgende ergänzende Bestimmungen als vereinbart:

7.6.1 Für Mängel der Webseite haftet die Webentwicklerin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff BGB).

7.6.2 Eine Haftung der Webentwicklerin, für den Fall der Infektion der Website oder von Teilen des Codes, z. B. mit Schadsoftware, durch sog. Hacking oder andere unerwünschte oder illegale Nutzung der von der  Webentwicklerin erstellten und / oder gewarteten Webinstallationen, ist ausgeschlossen. Es entsteht hieraus auch kein Anspruch, z. B. auf Wiederherstellung oder Behebung der Schäden, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit der Webentwicklerin verursacht. Der Nachweis hierfür ist durch den Auftraggeber zu erbringen.

7.6.3 Die Webentwicklerin garantiert nicht für die Funktionalität der Software oder Website auf allen Versionen von Betriebssystemen und Browsern sowie Endgeräten. Es gilt als vereinbart, dass die Funktionalität für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am weitesten verbreiteten aktuellen Browser, Betriebssysteme und Endgeräte gewährleistet wird. Eine umfassendere Sicherstellung der Funktionalität, z. B. für ältere Versionen von Browsern, Betriebssystemen und Endgeräten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.

7.7 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Webentwicklerin  nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der  Webentwicklerin  auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Webentwicklerin  gilt.

7.8 Die Webentwicklerin  sowie deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und/oder andere mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten.
Der Auftraggeber hat der Webentwicklerin über auftretende Mängel an der Webseite unverzüglich unterrichten, in jedem Fall innerhalb einer Frist von sieben Tagen. Andernfalls gilt der Mangel als genehmigt.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte ohne Abstimmung der Webentwicklerin Änderungen an der Webseite vornehmen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Webentwicklerin  Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erarbeitung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Webentwicklerin  eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der  Webentwicklerin  übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Webentwicklerin  im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.4. Die Webentwicklerin ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Webentwicklerin  nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Webentwicklerin  wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Webentwicklerin  von jeder Haftung freizustellen und ihr die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

9. Änderungen

9.1. Änderungen und Weiterentwicklungen der Software, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden, dürfen nur von der Webentwicklerin vorgenommen werden. Andernfalls übernimmt die Webentwicklerin keinerlei Gewähr und Haftung für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Software. Der Auftraggeber bietet dazu der Webentwicklerin die Bearbeitung der Änderungen an.

9.2. Nimmt der Anbieter den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Dienstleister beauftragen.

10. Vertraulichkeit

10.1. Die Webentwicklerin verpflichtet sich, über alle Vorgänge, Erkenntnisse und Einrichtungen, die ihr durch ihre Tätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.

10.2. Die vorstehende Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

11. Höchstpersönlichkeit / Erfüllungsgehilfen

Die Webentwicklerin ist nicht verpflichtet, alle zugesagten Leistungen höchst persönlich auszuführen. Sie ist berechtigt, sich auch der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung sowie die fachliche Qualifikation der Erfüllungsgehilfen werden aber auch insoweit durch die Webentwicklerin gesichert.

12.  Kündigung

12.1. Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Beispiele solcher wichtigen Gründe sind insbesondere, aber nicht abschließend:
- Jeder Umstand, der einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Beendigung durch eine ordentliche Kündigung unzumutbar macht.
- Die wiederholte oder fortdauernde Verletzung wesentlicher Verpflichtungen durch den Kunden trotz schriftlicher Mahnung.
- Die Verletzung der Zahlungspflicht durch den Kunden für mindestens eine aufeinanderfolgende Rechnung.
12.2. Die Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand in §8 dieser Vereinbarung gelten auch nach Kündigung dieses Vertragsverhältnisses fort.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Webentwicklerin als Gerichtsstand vereinbart.

13.2. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Webentwicklerin, Stuttgart.

13.3. Werden einzelvertraglich Vereinbarungen getroffen, die vorgenannte Regelungen in Details abbedingen, so gelten dessen ungeachtet für alle anderen, nicht gesondert getroffenen Regelungstatbestände die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin ergänzend fort, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine anderweitige Regelung schriftlich getroffen.

13.4. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

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